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Unfallschaden
Was Sie beachten müssen!

den Hol- und Bringservice des verunfallten Fahrzeugs, Mietwagen für die Reparaturdauer, den Sachverständigen der Versicherung sowie die Reparatur bei einem Vertragspartner der Versicherung. Für den Geschädigten klingt das gut, bedeutet es doch so gut wie keinen Aufwand.

Vorsicht! Sie müssen im Hinterkopf behalten, dass Ihnen die Versicherung nichts schenken wird, sondern nur die Kosten aus dem entstandenen Schaden so gering wie möglich halten möchte. Überlassen Sie deshalb nicht der gegnerischen Partei die Beweisführung sowie die Schadenregulierung. Ihnen zustehende Ansprüche werden Ihnen unter Umständen vorenthalten.

Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Beweissicherung und Ermittlung des entstandenen Schadens. Hierbei werden alle Ihre berechtigten Ansprüche berücksichtigt. Falls Sie sich nicht mit der Schadenregulierung befassen möchten, können Sie jederzeit einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung Ihres Schadenersatzanspruches beauftragen. Auch diese Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen.

Sollten Sie dennoch dem Angebot der Versicherung erlegen sein und sind mit dem erstellten “Gutachten” des Versicherungssachverständigen nicht einverstanden, so haben Sie jederzeit das Recht einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, ohne dessen Kosten tragen zu müssen.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne bei allen Fragen und Problemen rund um Ihren Schaden tatkräftig zur Seite.

Haben Sie schon Fragen zu einem Schaden? – Dann rufen Sie uns an.

  • Besichtigung bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder an einem sonstigen Ort ihrer Wahl
  • Zeitnahe Termine & schnelle Bearbeitung. Schnell und unkompliziert.
  • Die Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung. Eine direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung ist möglich.
  • Abwicklung des gesamten Unfallschadens in Kooperation mit Rechtsanwälten und Werkstätten.
  • Wir erstellen versicherungsunabhängige und neutrale Kfz-Schadengutachten nach Verkehrsunfällen oder Schäden an Ihrem Fahrzeug.

Im Falle eines Verkehrsunfalls haben Sie Rechte und Pflichten bei der Schadenabwicklung.

Folgende Rechte stehen Ihnen zu:

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss Ihnen alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.).
  • §249 Abs. 2 S.1 BGB: “Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu.”
  • Sie haben ein Recht auf einen Anwalt, dem Sie die gesamte Schadenabwicklung übertragen können.

Jeder darf einen Unfall den Sachverständigen seiner Wahl zur Bestimmung des entstandenen Schadens beauftragen.

Vorsicht ist geboten bei Sachverständigen, die von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurden.

Ein Sachverständiger soll immer:

Unabhängig und neutral tätig werden. Das sind unverzichtbarte Voraussetzungen für die Tätigkeit der Sachverständigen. Sie sind von allen an der Schadenregulierung Beteiligten zu beachten. Der Sachverständige hat weisungsfrei zu arbeiten. Jegliche Einflussnahme ist zu unterlassen. (Leitsatz 50. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar)

Dieser Leitsatz wird von Versicherungen gerne übergangen.

Der Geschädigte ist Leiter des Restitutionsverlangens.

Er entscheidet, ob der Schaden nur abgerechnet (fiktive Abrechnung), repariert oder das Fahrzeug veräußert wird.

Für den Geschädigten besteht keine Reparaturpflicht die anhand einer Rechnung nachgewiesen wird. Eine Reparatur kann auch in Eigenregie durchgeführt werden.

Im Falle einer fiktiven Abrechnung werden die Reparaturkosten netto (ohne MWSt.) erstattet.